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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen der RS-Auktionen GmbH

 

 

 


1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Versteigerung sind nur Personen berechtigt, die sich mit einem amtlichen Lichtbild ausweisen können oder über unsere Homepage ( www.rs-auktionen.at ) alle notwendigen Pflichtfelder ausgefüllt übersendet. Mit der Anmeldung zur Versteigerung erkennen diese Personen die Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen der RS-Auktionen GmbH, im Folgenden kurz "Versteigerer" genannt, ausdrücklich und durch Teilnahme an der Versteigerung auch schlüssig an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Versteigerer oder mit dessen Auftraggeber zustande kommt.



2. Ausschließung und Ablehnung von Bietern/ Recht von Drittbietern
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Bieter und Kaufinteressierte ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen bzw. zur Versteigerung nicht zuzulassen. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung einer Gesellschaft oder eines Dritten, so haftet der Bieter für übernommene Verpflichtungen solidarisch.



3. Auktions- und Gebotsbedingungen
Der Versteigerer bestimmt den Versteigerungstermin, Versteigerungsort sowie die Reihenfolge der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände. Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen und die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen.

Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt für bis zu 7 Werktagen erfolgen. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Von einem einmal abgegebenen Gebot kann ein Bieter nicht mehr zurücktreten.
Wird in den letzten zwei Minuten vor Ablauf der Gebotszeit einer Position noch ein Gebot abgegeben, so wird die Gebotszeit um weitere 2 Minuten verlängert.



4. Zuschlagspreise
Die zugeschlagenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich eines Aufgeldes von 18 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufgegenstandes und des Aufgeldes.



5. Schriftliche Gebote
Mit dem Absenden oder der Übergabe des unterzeichneten Formulars, akzeptiert der Bieter schlüssig diese Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen. Bei Zuschlagserteilung ist der fällige Betrag binnen drei Werktagen nach Rechnungseingang auf das Konto des Versteigerers einzuzahlen, spätestens jedoch bei Abholung der ersteigerten Gegenstände. Beim Vorliegen schriftlicher Angebote gleicher Höhe für gleiche Gegenstände, ist die Reihenfolge des Einlangens ausschlaggebend.



6. Gewährleistung auf gekaufte Gegenstände
Die Bieter nehmen zur Kenntnis, dass die Versteigerungsobjekte in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass keinerlei Gewähr für die Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände, seitens des Versteigerers übernommen werden. Alle Angaben über technische Daten, Zubehör, Maße und Gewichte sind unverbindlich, die Auflistung der Objekte erfolgt sorgfältig und nach bestem Gewissen. Der Ersteher hat wegen eines Mangels der veräußerten Sache keinen Anspruch auf Gewährleistung. Die Versteigerungsobjekte werden entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und für die Rechnung der jeweiligen Eigentümer versteigert.



7. Übergang Haftung von Kaufgegenständen
Mit Zuschlagserteilung gilt das Versteigerungsobjekt an den Käufer übergeben. Somit geht auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer über. Dies betrifft auch die Zubehörteile. Das Eigentumsrecht geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheck nach Bankbestätigter Gutschrift – auf den Käufer über.



8. Ausfolgung von Kaufgegenständen
Eine Ausfolgung der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Diese hat in bar am Versteigerungstag oder bei schriftlichen Geboten bzw. Online Auktionen längstens binnen drei Werktagen nach Rechnungseingang zu erfolgen. Als Rechnungseingang gilt auch der Versandzeitraum via E-Mail an den Käufer.



9.Regeln bei teilbezahlten und unbezahlten Rechnungsbeträge außerhalb der Zahlungsfrist
Wird vom Meistbietenden der zu zahlende Kaufpreis nicht innerhalb der angegebenen Fristen erlegt, so hat der Versteigerer das Recht die zugeschlagenen Gegenstände nochmals auszurufen, im Nachverkauf anzubieten bzw. bei einer weiteren Versteigerung anzubieten. Der erste Käufer wird dabei nicht zugelassen. Dieser bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.



10. Zuschlagspreis versteht sich ab Standort
Der Preis für jeden Gegenstand versteht sich ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins haftet der Käufer für die Folgekosten. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erstehers.



11. Verkaufsberechtigung im Namen des Auftraggebers
Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.



12. Rechnungsprüfung
Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.



13. Rechte allgemein
Soweit einzelne Punkte dieser Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen, gelten subsidiär die Bestimmungen der österreichischen Exekutionsordnung nach § 270 ff EO.



14. Datenspeicherung
Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zum Zwecke der Information gespeichert. RS-Auktionen verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben !



15. Allgemeines
Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer vollinhaltlich.



16. Gerichtsstand
Für jegliche Streitigkeiten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand A- 3350 Stadt Haag